1. Vertragsabschluss
Anmeldungen haben vor Lehrgangsbeginn schriftlich zu erfolgen. Die jeweils erforderlichen Daten werden mittels EDV erfasst und werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet. Über die Anmeldung geht eine Bestätigung zu. Eine notwendige Weitergabe der Daten an Dritte, insbesondere an Behörden oder die IHK wird ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften erfolgen. Die Anmeldung ist für die Vertragspartner verbindlich.
2. Kündigung, Wiederuf, Stornierung, Nichterscheinen eines Teilnehmers
a) Ein Widerruf der Anmeldung seitens des Vertragspartners ist bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich. Für Kündigung, Wiederuf, Stornierung, Nichterscheinen innerhalb dieser Frist wird eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand in Höhe von € 85,00 zzgl. MwSt.bererechnet.
b) Bei Absagen, die später als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, wir die volle Teilnahmegebühr berechnet. Für Nichterscheinen oder Abbruch der Schulungesmaßnahme seitens des Teilnnehmers wird die volle Teilnehmergebühr berechnet.
c) Anstelle der zum ursprünglichen Termin gemeldeten Person kann auch ohne Zusatzkosten ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Dieses Angebot kann für "LBA-Web-Schulungen" gemäß AGB 2 d) nur unter den dort beschriebenen Bedingungen angewendet werden.
d) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers innerhalb einer kürzeren Frist als 15 Tage ist für
"LBA-WEB-Schulungen" nicht möglich (14 tägige Meldepflicht der Teilnehmer an das LBA) - generelle Auflage durch das LBA für Web-Schulungen.
e) Kündigung, Wiederuf, Stornierung oder Benneung eines neuen Teilnehmers müssen in schriftlicher Form erfolgen. Maßgebend zur Wahrung der o.g. Frist ist der schriftliche Eingang des Widerrufs bei der GGA mbH.
3. Absage der Maßnahmen | GGA mbH behält sich vor, einen Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder wenn Gründe vorliegen, welche GGA mbH nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Pandemie, Unfälle, Krankheit eines Dozenten) abzusagen. In einem solchen Fall wird der Vertrags-Partner umgehend schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Es erfolgt eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren. Weitere Ansprüche bestehen ausdrücklich nicht.
4. Inhalte der Lehrgänge | Die jeweiligen Lehrgangsinhalte richten sich nach dem entsprechenden Schulungsplan und den Vorgaben der zuständigen Behörden und Institutionen.
5. Zahlungsbedingungen | Die gesamten Lehrgangsgebühren sind nach Rechnungseingang zu entrichten. Hierüber gehen entsprechende Rechnungen zu. GGA mbH ist berechtigt, den Teilnehmer bei Ausbleiben der Zahlung vom Lehrgang und von der Prüfung auszuschließen. Der angemeldete Teilnehmer verpflichtet sich, die Forderungen im Ganzen zu übernehmen, sollte die in der Rechnungsanschrift eingetragene Firma nicht zahlen (z.B. bei Kündigung). GGA mbH behält sich das recht vor, Unterlagen (Bescheinigungen, Zertifikate, etc.) erst nach erfolgter Zahlung auszuhändigen.
6. Haftung | GGA mbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Weg zu und zwischen Schulungsräumen und Außengelände durch Unfall, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl entstehen.
7. Anerkennung | Mit der schriftlichen Anmeldung werden diese Allgemeinen Vertragsbedingungen der GGA Gesellschaft für Gefahrgut- und Arbeitsschutzberatung mbH anerkannt.
8.Besonderes | Eine Rückerstattung bei Nichtbestehen einer Prüfung ist nicht möglich, da ein Bestehen unter anderem von den individuellen Leistungsvoraussetzungen des Teilnehmers abhängig ist.
9. Gerichtsstand ist Darmstadt /Hessen.
Anmerkung: Das Wort "Teilnehmer" deckt alle menschlichen Formen des Lebens ab (m/w/d).