Dieses Seminar richtetet sich an alle Unternehmen, die nach GGVSEB / ADR Kapitel 1.4 Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben. Wer sind die Beteiligten mit ihren besonderen Pflichten?
Das wären unter anderem: Absender, Auftraggeber des Absenders, Verpacker, Verlader, Entlader, Empfänger, Fahrzeugführer, Beförderer, etc. Diese gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden:
Alle an der Beförderung beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften. Aus besagten Grund fordert das internationale und nationale Gefahrgutrecht, dass alle die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Praxis in Berührung kommen, aufgabenbezogen unterwiesen werden.
Alle beteiligte Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR/RID oder IMDG-Code unterwiesen sein.
Die Beschäftigten müssen vor der Übernahme von Pflichten und vor Beginn der Tätigkeit unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen.
Die Unterweisungen sin in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Wir empfehlen Ihnen einen zwei Jahresrythmus.
Wir bieten Ihnen dieses Spezialseminar auch direkt - abgestimmt auf ihre Bedürfnisse - in ihrem Unternehmen an. Fragen Sie uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Inhalte | Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligten
Sie können diese Unterweisungen auch durch uns in Ihrem Unternehmen durchführen lassen.
Wir können noch viel mehr für Sie tun. Erfahren Sie mehr bei einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!