Das Gefahrgutrecht hat neben explizit genannte Personen (z.B. Absender, Auftraggeber des Absenders, Verlader, Beförderer, Entlader, Verpacker, etc. auch "sonstige verantwortliche Personen", denen nach diesen Vorschriften unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind.
Somit müssen alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen gem. Kap. 1.3 und Abschnitt 8.2.3 ADR nach den ADR-Vorschriften unterwiesen werden. Dieser Personenkreis (sonstige beschäftige Personen) muss regelmäßig unterwiesen werden und durch eine Teilnahmebescheinigung nach Abschnitt 1.3.3 ADR dieses der Behörde nachweisen können. Die Schulungsverpflichtung besteht auch dann, wenn kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss. Bei Vorschriftenänderungen ist diese in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungen zu ergänzen. Ein Zeitintervall wird nicht vorgegeben, jedoch empfehlen die Kontrollorgane eine Wiederholung und zwar spätestens nach 2 Jahren. Gerne bieten wir Ihnen diese Unterweisung auch Inhouse in ihrem Unternehmen an. Fragen Sie uns an und wir werden uns bei Ihnen melden.
Zielsetzung
Diese Intensivschulung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse für die sichere Handhabung gefährlicher Güter in der betrieblichen Praxis. Es wird die erforderliche Bescheinigung gemäß Abschnitt
1.3.3 ADR ausgestellt. Diese Bescheinigung ist der zuständigen Überwachungsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Die Teilnehmer lernen die aktuellen Bestimmungen des Gefahrgutrechts bezüglich der
Beförderung gefährlicher Güter kennen und anwenden. Sie erfüllen damit die Unterweisungsverpflichtungen gemäß Kapitel 1.3 der internationalen Gefahrgutvorschriften für den Landverkehr und im
Seeverkehr.
Wir bieten Ihnen dieses Spezialseminar auch direkt - abgestimmt auf ihre Bedürfnisse - in ihrem Unternehmen an. Fragen Sie uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Pflichten nach GGVSEB und ADR
Pflichten nach GGVSee und IMDG-Code
Sicherheitspflichten der an der Beförderung Beteiligten
Eigenschaften gefährlicher Güter
Gefahrgutklassen und Verpackungsgruppen
Kennzeichnung und Bezettelung
Erstellen der Beförderungsdokumentse
Sonstige Begleitpapiere
Freistellungen:
Freistellung gem. 1.1.3 c (Handwerkerregel)
Beförderung nach 1.1.3.6 (1000 Punkte)
Begrenzte Mengen
Freigestellte Mengen
Freistellung aufgrund Sondervorschriften
Durchführung der Beförderung
Verhalten in Notfällen
Dauer 1 Tag
Preis je Teilnehmer:
Abschluss
Teilnahmebescheinigung nach ADR 1.3 und IMDG-Code 1.3
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Die Rechnung geht Ihnen
ca.
2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn zu. Bei Nichterscheinen oder Absagen, die später als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.
Ein Ersatzteilnehmer zu dem geplanten Termin kann jedoch benannt werden.
Alle anderen Stornierungen werden mit € 70,00 Verwaltungsaufwand zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen, zum Beispiel aufgrund „nichterreichen“ der Mindestteilnehmerzahl. Bereits überwiesene Rechnungsbeträge werden in diesem Fall vom Veranstalter unverzüglich zurückerstattet.