GGA Gesellschaft für Gefahrgut- und Arbeitsschutzberatung mbH
GGA Gesellschaft für Gefahrgut- und Arbeitsschutzberatung mbH

Beratung und Beauftragung für alle Verkehrsträger

 

Externer Gefahrgutbeauftragter:

Durch die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten setzen Sie Kapazitäten frei, die anderweitig besser genutzt werden können. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe stellt der externe Gefahrgutbeauftragte eine sinnvolle Alternative dar.

Selbst wenn im Betrieb ein Gefahrgutbeauftragter bereits bestellt ist, kann die Unterstützung durch einen externen Mitarbeiter sinnvoll sein. So ist z.B. der Einsatz eines übergeordneten Gefahrgutbeauftragten bei mehreren kleinen Filialen durchaus üblich. Gleiches gilt für den Abfallbereich, in dem immer mehr Stoffe als Gefahrgut transportiert werden müssen.

 

Pflichten der Gefahrgutbeauftragten:

Der Gefahrgutbeauftragte muss nicht nur eine entsprechende Ausbildung samt Prüfung absolvieren, er muss auch stets auf dem neuesten Stand aller relevanten Vorschriften sein. Eine Aufgabe, die von einem Mitarbeiter, der hauptsächlich mit anderen Aufgaben betraut ist, kaum zu bewältigen ist. Zudem verlangt der gewissenhafte Umgang mit einem so sensiblen Bereich, wie dem Transport gefährlicher Güter auf der Straße, von allen Beteiligten eine Aufmerksamkeit, die niemand als "lästige Nebensache" betrachten darf.

 

Rechtspflichten der Unternehmer:

Alle an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten (mit wenigen Ausnahmen) haben einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Die Voraussetzungen, von dieser Pflicht befreit zu werden, sind durch die GbV erheblich verschärft worden.

 

Befreit sind:  

  • Betriebe, welche ausschließlich Gefahrgüter empfangen oder
  • ausschließlich Gefahrgüter in freigestellten Mengen transportieren oder
  • nicht mehr als 50 t Gefahrgüter netto für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben transportieren.

In der Regel bleibt aber die Wahl, zum Gefahrgutbeauftragten auch externe Personen zu bestellen.

Übrigens: Die Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit nicht von der Pflicht, am Transport gefährlicher Güter beteiligtes Personal regelmäßig und ausreichend zu schulen!

Druckversion | Sitemap
© GGA Gesellschaft für Gefahrgut- und Arbeitsschutzberatung mbH