GGA Gesellschaft für Gefahrgut- und Arbeitsschutzberatung mbH
GGA Gesellschaft für Gefahrgut- und Arbeitsschutzberatung mbH

Unterweisungen für die Beförderung gem. ADR | RID und IMDG-Code respektive §4(12) GGVSee

Jede Person, in deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter fällt, muss nach Kapitel 1.3 unterwiesen sein. Vor der Übernahme von Pflichten müssen die Arbeitnehmer unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die die notwendige Unterweisung nicht erfolgt ist, ausschließlich unter Überwachung einer unterwiesenen Person ausführen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter umfassen.

Die Teilnehmer lernen die aktuellen Bestimmungen des Gefahrgutrechts bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter kennen und anwenden. Sie erfüllen damit die Unterweisungsverpflichtungen gemäß Kapitel 1.3 der internationalen Gefahrgutvorschriften für den Landverkehr. 

Mit einer professionellen Beratung, einer zuverlässigen Umsetzung und einer durchgehenden Betreuung sind Sie bei uns bestens versorgt.

 

Wir beraten Sie vorab und können individuelle Inhalte für die Teilnehmer festlegen.

 

IInhouse-Schulungen in ihrem Unternehmen können nach Absprache durchgeführt werden.

 

Termine 2024 in Frankfurt am Main/Rödelheim

Aus organisatorischen Gründen finden 2024 keine offenen Schulungen in Frankfurt am Main statt. Gerne bieten wir Ihnen unsere Schulungen als "Inhouse-Variante" an. Selbstverständlich stehen ihrem Unternehmen auch unsere Räume für ihre Schulungen zur Verfügung. 

 

 

 

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