Wir beraten Sie vorab und können individuelle Inhalte für die Teilnehmer festlegen.
Fahrzeugführer, die Gefahrgüter in nicht kennzeichnungspflichtiger Menge (keine Warntafel öffnen müssen) transportieren, benötigen keine ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Schein). Gemäß
Abschnitt 8.2.3 ADR muss dieser Personenkreis aber über die Gefahrgut relevanten Bestimmungen unterwiesen worden sein. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Der Inhalt der Unterweisung ist in Kapitel 1.3 ADR festgelegt und muss eine Einführung, eine aufgabenbezogene Unterweisung und eine Sicherheitsunterweisung umfassen. Die Dauer der Unterweisung
beträgt ca. 4,5 Stunden. Bei Vorschriftenänderungen ist diese in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungen zu ergänzen. Ein Zeitintervall wird nicht vorgegeben, jedoch empfehlen die Kontrollorgane
eine Wiederholung, und zwar spätestens nach 2 Jahren. Gerne bieten wir Ihnen diese Unterweisung auch Inhouse in ihrem Unternehmen an. Fragen Sie uns an und wir werden uns bei Ihnen
melden.
Wir bieten Ihnen dieses Spezialseminar auch direkt - abgestimmt auf ihre Bedürfnisse - in ihrem Unternehmen an. Fragen Sie uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Termine 2024 in Frankfurt am Main/Rödelheim
Aus organisatorischen Gründen finden 2024 keine offenen Schulungen in Frankfurt am Main statt. Gerne bieten wir Ihnen unsere Schulungen als "Inhouse-Variante" an. Selbstverständlich stehen ihrem Unternehmen auch unsere Räume für ihre Schulungen zur Verfügung.
Folgende Inhalte werden vermittelt:
Pflichten des Beförderers, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger
Eigenschaften gefährlicher Güter, Gefahrenklassen
Kennzeichnung und Bezettelung
Begleitpapiere
Freistellungen:
- Beförderung nach 1.1.3.6, Begrenzte Mengen, Freigestellte Mengen, Sondervorschriften
Verhalten in Notfällen
Dauer ca. 4 Stunden
Preis je Teilnehmer:
Abschluss
Teilnahmebescheinigung nach ADR 1.3
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Die Rechnung geht Ihnen
ca.
2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn zu. Bei Nichterscheinen oder Absagen, die später als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.
Ein Ersatzteilnehmer zu dem geplanten Termin kann jedoch benannt werden.
Alle anderen Stornierungen werden mit € 35,00 Verwaltungsaufwand zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen, zum Beispiel aufgrund „nichterreichen“ der Mindestteilnehmerzahl. Bereits überwiesene Rechnungsbeträge werden in diesem Fall vom Veranstalter unverzüglich zurückerstattet.