Wir beraten Sie vorab und können individuelle Inhalte für die Teilnehmer festlegen.
Fahrzeugführer, die Gefahrgüter in nicht kennzeichnungspflichtiger Menge (keine Warntafel öffnen
müssen) transportieren, benötigen keine ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Schein). Gemäß Abschnitt 8.2.3 ADR muss dieser Personenkreis aber über die Gefahrgut relevanten Bestimmungen unterwiesen worden
sein. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Der Inhalt der Unterweisung ist in Kapitel 1.3 ADR festgelegt und muss eine Einführung, eine aufgabenbezogene Unterweisung und eine Sicherheitsunterweisung umfassen. Die Dauer der Unterweisung
beträgt ca. 4,5 Stunden. Bei Vorschriftenänderungen ist diese in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungen zu ergänzen. Ein Zeitintervall wird nicht vorgegeben, jedoch empfehlen die Kontrollorgane
eine Wiederholung und zwar spätestens nach 2 Jahren. Gerne bieten wir Ihnen diese Unterweisung auch Inhouse in ihrem Unternehmen an. Fragen Sie uns an und wir werden uns bei Ihnen
melden.
Termine 2019 in Frankfurt am Main
16.03.2019 fällt aus
13.04.2019 | 11.05.2019 | 08.06.2019
06.07.2019 | 17.08.2019 | 21.09.2019 | 12.10.2019 | 22.11.2019 | 07.12.2019
Folgende Inhalte werden vermittelt:
Pflichten des Beförderers, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger
Eigenschaften gefährlicher Güter, Gefahrenklassen
Kennzeichnung und Bezettelung
Begleitpapiere
Freistellungen:
- Beförderung nach 1.1.3.6, Begrenzte Mengen, Freigestellte Mengen, Sondervorschriften
Verhalten in Notfällen
Dauer ca. 4,5 Stunden | Kosten je Teilnehmer € 69,- zzgl gesetzl. MwSt. | Abschluss Teilnahmebescheinigung nach ADR 1.3
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Die Rechnung geht Ihnen 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn zu. Bei Nichterscheinen oder Absagen, die später als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer zu dem geplanten Termin kann jedoch benannt werden.
Alle anderen Stornierungen werden mit € 35,- Verwaltungsaufwand zzgl. MwSt. berechnet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen, zum Beispiel aufgrund „nichterreichen“ der Mindestteilnehmerzahl. Bereits überwiesene Rechnungsbeträge werden in diesem Fall vom Veranstalter unverzüglich zurückerstattet.