Einleitung
Das Gefahrgutrecht hat neben explizit genannte Personen (z.B. Absender, Auftraggeber des Absenders, Verlader, Beförderer, Entlader, Verpacker, Befüller,
Empfänger, etc. auch "sonstige verantwortliche Personen", denen nach diesen Vorschriften unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind. Als Unternehmer sind SIe in
der Verantwortung die Aufgaben wahrzunehmen oder die Umsetzung der Gefahrgutvorschriften zu organisieren; ggfls. delefgieren Sie ihre Unternehmerpflichten im Gefahrgutrech an eine Beauftragte Person
inihrem Unternehmen.
Somit müssen alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen gem. Kap. 1.3 und Abschnitt 8.2.3 ADR nach den ADR-Vorschriften unterwiesen werden. Dieser Personenkreis (sonstige beschäftige Personen) muss regelmäßig unterwiesen werden und durch eine Teilnahmebescheinigung nach Abschnitt 1.3.3 ADR dieses der Behörde nachweisen können. Die Schulungsverpflichtung besteht auch dann, wenn kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss. Bei Vorschriftenänderungen ist diese in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungen zu ergänzen. Ein Zeitintervall wird nicht vorgegeben, jedoch empfehlen die Kontrollorgane eine Wiederholung, und zwar spätestens nach 2 Jahren. Gerne bieten wir Ihnen diese Unterweisung auch Inhouse in ihrem Unternehmen an. Fragen Sie uns an und wir werden uns bei Ihnen melden.
Zielsetzung
Diese Intensivschulung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse für die sichere Handhabung gefährlicher Güter in der betrieblichen Praxis. Es wird die
erforderliche Bescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist der zuständigen Überwachungsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Die Teilnehmer lernen die aktuellen Bestimmungen des Gefahrgutrechts
bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter kennen und anwenden. Sie erfüllen damit die Unterweisungsverpflichtungen gemäß Kapitel 1.3 der internationalen Gefahrgutvorschriften für den
Binnenlandverkehr und im Seeverkehr.
Wir bieten Ihnen dieses Spezialseminar auch direkt - abgestimmt auf ihre Bedürfnisse - in ihrem Unternehmen an. Fragen Sie uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Die individuellen Inhalte werden vorab ermittelt und nach Ausarbeitung in ihrem Unternehmen vermittelt-
Abschluss
Teilnahmebescheinigung nach ADR/RID/ADN und IMDG-Code 1.3