GGA Gesellschaft für Gefahrgut- und Arbeitsschutzberatung mbH
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Unterweisungspflicht für Fahrzeugführer, die keine ADR Bescheinigung benötigen, wussten Sie es?

 

Wir beraten Sie vorab und können individuelle Inhalte für die Teilnehmer festlegen.

 

Fahrzeugführer, die Gefahrgüter in nicht kennzeichnungspflichtiger Menge (keine Warntafel öffnen müssen) transportieren, benötigen keine ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Schein). Gemäß Abschnitt 8.2.3 ADR muss dieser Personenkreis aber über die Gefahrgut relevanten Bestimmungen unterwiesen worden sein. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Der Inhalt der Unterweisung ist in Kapitel 1.3 ADR festgelegt und muss eine Einführung, eine aufgabenbezogene Unterweisung und eine Sicherheitsunterweisung umfassen. 

 

Bei Vorschriftenänderungen ist diese in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungen zu ergänzen. Ein Zeitintervall wird nicht vorgegeben, jedoch empfehlen die Kontrollorgane eine Wiederholung, und zwar spätestens nach 2 Jahren. Gerne bieten wir Ihnen diese Unterweisung auch Inhouse in ihrem Unternehmen an.

 

Fragen Sie uns an und wir werden uns bei Ihnen melden.

Wir bieten Ihnen dieses Spezialseminar auch direkt - abgestimmt auf ihre Bedürfnisse - in ihrem Unternehmen an. Fragen Sie uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

 

Folgende Inhalte werden unter anderem vermittelt:

Pflichten des Beförderers, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger

Eigenschaften gefährlicher Güter, Gefahrenklassen
Kennzeichnung und Bezettelung
Begleitpapiere
Freistellungen aufgrund:

  • Beförderung nach 1.1.3.6
  • Begrenzte Mengen
  • Freigestellte Mengen
  • Sondervorschriften

Verhalten in Notfällen

Sicherheit bei Be- und Entladetätigkeiten

Durchführung der Beförderung

Grundlagen der Ladungssicherung

Abschluss

Teilnahmebescheinigung nach ADR 1.3 

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