Ab 2025 schulen wir ihre Beschäftigten exklusiv in ihrem Unternehmen.
Die CBTA Module A (Versender) und B (Verpacker) können auch in der Kombination vor Ort geschult werden.
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Kompetenzbasierendes Ausbildung- und Beurteilungskonzept"
(Competency-Based Training and Assessment (CBTA))
Die diesbezüglichen Vorschriften sind die Gefahrgutvorschriften im Anhang 18 des Abkommens über die Internationale
Zivilluftfahrt einschließlich der von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) erlassenen „Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr“
(Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air (ICAO T.I.) Doc 9284), gemäß Verordnung (EU) Nr. 965/2012 anzuwendenden Fassung zwingend anzuwenden.
CBTA steht für kompetenzorientierte Ausbildung und Beurteilung und gilt mit Beginn des Jahres 2023 als verpflichtend.
Waren die Ausbildungsinhalte bislang in den IATA-Gefahrgutvorschriften in Personalkategorien (PK1 bis PK12) definiert, welche eine voll umfängliche Ausbildung der Teilnehmer erforderten, auch wenn zumeist nur ein Teilwissen erforderlich benötigt wurde, wird die Ausbildung künftig nach Tätigkeiten, den dazu gehörigen Funktionen und dem tatsächlichen Bedarf gestaltet.
Mit Einführung des CBTA-Konzeptes sind vor einer Schulung Prozess- und Tätigkeitsanalysen zwingend erforderlich. Die zu schulenden Personen sind fest in den Schulungsprozess eingebunden.
Auch werden die Verantwortungen in dem anzuwendenden Schulungskonzept (CBTA) neu definiert.
So ist ab sofort der Arbeitgeber für die Auswahl und den Einsatz, sowie für die Erstellung einer Analyse und eines entsprechenden Schulungsinhalt verantwortlich.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Ermittlung der Schulungsinhalte und weiteren Standards für ihr Unternehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter „Schulungen Luftverkehr“
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund.
IHR Team der GGA mbH
Wir können Sie in nachfolgend aufgeführten Fachbereichen kompetent beraten:
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